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Letzte Aktualisierung am
15.09.2025, 12:30:44
ID des Eintrages
47480290
Über aestima valuation Partnerschaft PartG
Bewertungen können von uns in vielen verschiedenen Formen und zu unterschiedlichen Verwendungszwecken im Inland sowie im EU- Ausland erstellt werden, zum Beispiel als: •Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB •Beleihungswertgutachten nach § 16 PfandBG •Marktwerteinschätzungen •Miet- und Pachtwertgutachten •Restnutzungsdauergutachten •Gutachten zu Rechten & Belastungen •Portfoliobewertungen •Steuerliche Wertermittlung •Technical Due diligence •Gewerbe- & Spezialimmobilien •Gutachten Land- / Forstwirtschaft & Photovoltaik •Überprüfungen von Immobiliengutachten Die aestima- Sachverständigen fertigen für alle Bedarfe individuelle Verkehrswertgutachten an. Hierbei werden alle Besonderheiten wie z.B. Erbbaurecht, Niesbrauch, Wohnungsrecht, Wegerecht, Baulasten, Altlasten oder Denkmalschutz in unseren Gutachten entsprechend sachverständig berücksichtigt und bewertet. Gesetzliche Grundlage hierzu ist § 194 BauGB (Baugesetzbuch), der die Verkehrswertdefinition wie folgt vorgibt: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks, oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ Wie Verkehrswerte zu ermitteln sind, ist im Baugesetzbuch selbst nicht geregelt. Hierzu wird in § 199 Abs. 1 die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung ermächtigt, die Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwerts), sowie die Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu regeln. In Form der ImmowertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) ist von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht worden. Sie findet überall dort Anwendung, wo der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken oder Immobilien zu ermitteln ist. Obwohl es international keine einheitliche Regelung für Verkehrswertgutachten gibt, werden die Grundprinzipien dieser Wertermittlung, wie z.B. die Anwendung von Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren, international anerkannt und angewendet. Länderspezifische Vorschriften und Bewertungsstandards können die genaue Vorgehensweise jedoch beeinflussen.
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