Pflichtteilansprüche
Wenn Sie als naher Angehöriger vom Erbe ausgeschlossen wurden, haben Sie dennoch einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung dieser Ansprüche und vertreten Sie entschlossen gegenüber den Miterben oder der Nachlassverwaltung.