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16.06.2026, 09:44:01

ThomasLloyd: Cleantech Infrastruktur erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt - Neues Urteil stärkt Anlegerrechte

Die Rechtsanwaltskanzlei KSR hat bereits mehrere hundert geschädigte Mandanten gegen ThomasLloyd-Gruppe und Anlagevermittler erfolgreich vertreten und Urteile zugunsten geschädigter ThomasLloyd-Anleger erstritten, bietet Ersteinschätzungen sowie anwaltliche Unterstützung an.


Mit einem aktuellen Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.05.2026 (Az.: 2-05 O 159/25) wurden die Rechte eines von Herrn Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Rechtsanwaltskanzlei KSR vertretenen Anlegers gegenüber der Cleantech Infrastruktur GmbH erneut gestärkt. Das Gericht hat die Cleantech Infrastruktur GmbH zur Zahlung verurteilt. Für betroffene Anleger bedeutet dies: In vielen Fällen bestehen gute Chancen, die Rückzahlung der Anlage sowie weitere Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.


Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt, KSR erstreitet ein Urteil

Mit einem aktuellen KSR - Urteil vom 28.05.2026 (Az.: 2-05 O 159/25 ) wurde die Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt.


Das Gericht trägt in seinen Entscheidungsgründen vor, dass die Cleantech Infrastruktur GmbH nicht hinreichend vorgetragen und nachgewiesen hat, dass sie im Jahr 2025 nach Beendigung des Vertrages und auch aktuell mit Zahlungen an Sie in Liquiditätsprobleme und die Gefahr der Insolvenz geraten würde und daher der qualifizierte Nachrang zur Anwendung käme.


Der von der Rechtsanwaltskanzlei KSR, Nürnberg, vertretene Anleger hat mehrere nachrangige Teilschuldverschreibungen bei der Cleantech Infrastruktur GmbH abgeschlossen. Nach Kündigung der Verträge blieben die Rückzahlung der Anlagebeträge ebenso wie zuvor Zinszahlungen aus. Nachdem die Cleantech Infrastruktur GmbH fortgesetzt eine Zahlung verweigerte und dies mit dem vereinbarten qualifizierten Nachrang und einer drohenden Insolvenz bei Rückzahlung der Geldanlagen begründete, musste Klage erhoben werden, um die Ansprüche des Anlegers durchzusetzen.


Gründe, die den Nachrangfall auslösen, wurden nicht verständlich dargelegt, sodass eine „eindeutige und klare Ermittlung des Leistungsversprechens“ bereits nicht möglich ist. Auch ein sachkundiger Anleger kann ohne eine sprachlich klare Benennung der Gründe diese „Ermittlung“ nicht vornehmen. Vorliegend handelt es sich um komplexe Anleihebedingungen. Solche sind nur zulässig, wenn sie auf einen Anlegerkreis gerichtet sind, der über entsprechende Kenntnisse verfügt, sich beispielsweise auf risikoreiche Titel spezialisiert hat.
Insofern handelt es sich bei nachrangigen Teilschuldverschreibungen um risikobehaftete Geldanlagen.


So folgt das Gericht der Argumentation von RA Siegfried Reulein, wonach die Vereinbarung des qualifizierten Rangrücktritts zwischen der Cleantech Infrastruktur GmbH und dem Anleger unwirksam ist. Auch vermochte die Cleantech Infrastruktur GmbH das Gericht nicht davon zu überzeugen, dass sie unmittelbar nach der Kündigung der Verträge durch Rückzahlung der Anlagebeträge in Insolvenzgefahr geraten wäre. Die von der Cleantech Infrastruktur GmbH vorgelegten Unterlagen vermochten das Gericht nicht zu überzeugen, zumal vor dem Hintergrund einer gewährten Patronatserklärung, welche vorsieht, dass die Cleantech Infrastruktur GmbH uneingeschränkt mit finanziellen Mitteln unterstützt wird, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.


Es handelt sich um eine für Anleger der Cleantech Infrastruktur GmbH wichtige Entscheidung, die inhaltlich auch überzeugt.
In vielen Fällen kommt daher die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von Aufklärungs- bzw. Beratungspflichten gegen den Vermittler oder das Unternehmen, für welches der Vermittler aufgetreten ist, in Betracht. Ob der einzelne Anleger solche Ansprüche erfolgreich verfolgen kann bedarf einer Prüfung des Einzelfalls, beispielsweise durch einen im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt.


ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG


Die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG  hat, wie es an uns von unseren Mandanten herangetragen wurde, aktuell über Verzögerungen bei der Rücknahme der Anleihen mit der ISIN LI0363131512, Weiterführung "Dual Track Prozess" für die Refinanzierung, erneut informiert.


Trotz Aufforderungen und Kündigungen erhalten ThomasLLoyd Anleger leider kein Geld von ThomasLloyd zurück.
Aktuell sind bei der ThomasLloyd-Gruppe zahlreiche Gerichtsverfahren wegen der Auszahlung von Ansprüchen aus Genussrechten und der Rückzahlung von Einlagen anhängig.


Das Gericht in Karlsruhe stellte fest, dass Anleger als Verbraucher gelten, was ihnen erlaubt, bei ihrem Wohnort zuständigen Gericht Klage einzureichen. Dies gilt selbst nach der Umwandlung der Genussrechte in B-Shares, da die Verbraucherstellung nicht durch die Gesellschaft entzogen werden kann. Parallel dazu entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken, dass die Verschmelzung der ThomasLloyd Investments AG mit der CT Infrastructure Holding Ltd. (CTIH) keine negativen Auswirkungen auf bereits wirksam gekündigte Genussrechtsbeteiligungen hat, auch wenn der Anleger eine Rücknahme der Kündigung erklärt.


Viele Anleger warten auf Auszahlungen nach Kündigung dieser Anlagen.


Es wird berichtet, dass Anleger oft auf Nachrangvereinbarungen oder Auszahlungsvorbehalte hingewiesen werden.
Betroffene sollten jedoch ihre Kündigungen durchsetzen und haben unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere wenn bei der Vermittlung der Produkte wesentliche Risiken verschwiegen oder verharmlost wurden.


Anlageberater sind rechtlich verpflichtet, ihre Kunden umfassend über die Risiken von Kapitalanlagen, insbesondere bei den ThomasLloyd Kapitalanlagen, stillen Beteiligungen und Infrastrukturfonds, aufzuklären.


Dies umfasst ebenso die Aufklärung über das Totalverlustrisiko und die besonderen Risiken von Blindpool-Anlagen.
Investoren, die nicht ausreichend informiert wurden, haben gute Chancen auf Schadensersatz, mit dem Ziel, so gestellt zu werden, als hätten sie die Anlage nie getätigt.


Die Betroffenen Anleger sollten bei Problemen mit ihren Investments nicht mehr zögern, in der Hoffnung auf eine Besserung der wirtschaftlichen Lage des jeweiligen Fonds.

Rückblick

Die Fonds­gesell­schaften der Anleger, ThomasLloyd-Töchter z.B. Cleantech, machten 2020 mit einer Ausnahme ein dickes Minus. Es handelt sich jeweils um GmbH & Co KGs und die Anleger beteiligten sich als Kommanditisten und steuerten Kommandit­kapital bei.
Zweite Cleantech Infrastrukturgesell­schaft (CTI Vario D):  die Netto-Rendite betrug Minus 27 Prozent, der Verlust lag bei 12,4 Millionen Euro.  Wert der Anteile ist drastisch geschrumpft.


Fünfte Cleantech Infrastrukturgesell­schaft (Fonds­name CTI 9 D):  zum Jahres­ende 2020 wurde ein Minus von 80,5 Millionen Euro ausgewiesen. Auf Basis der GuV kommt ThomasLloyd in einem Schreiben an Anleger auf Minus 35 Prozent Netto-Rendite auf das durch­schnitt­lich einge­zahlte Kapital.


Das Kommandit­kapital betrug bei der Fünften Cleantech 439,0 Millionen Euro. Verluste der Gesell­schaft gehen zu Lasten des Kommandit­kapitals. Anlegern stehen insgesamt nur noch etwa 35 Prozent von dem einge­zahlten Geld.
Bei der Zweiten Cleantech drücken Verlust­anteile die nach Entnahmen verbleibenden 67,6 Millionen Euro einge­zahltes Kommandit­kapital sogar auf nur noch 22,5 Millionen Euro.


Die Lage der Anleger bei der Cleantech Infrastrukturgesell­schaft sieht noch schlechter aus: Ihre Gesell­schaft wies zwar für 2020 einen Jahres­über­schuss aus, Verluste belasten die Anteile der Anleger also in dem Jahr nicht. Aber ihr Kommandit­kapital weist ohnehin keinen positiven Wert mehr auf.


Diese Umstände, zusammen mit weiteren Sachverhalten, führen zu erheblichen Zweifeln an der Fortführungsfähigkeit der Geschäftstätigkeit der Gruppe und des Unternehmens.


Verschiedene Gerichte, einschließlich des Bundesgerichtshofs, haben zugunsten der Anleger geurteilt und die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen bekräftigt. Aktuell laufen gegen die Gesellschaft Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.


Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt Lingen, Az.: 44 C 423/25, KSR-Urteile


Mit einem aktuellen KSR - Urteil vom 10.02.2026 (Az.: 44 C 423/25) wurde die Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt. Das Gericht trägt in seinen Entscheidungsgründen vor, dass die Cleantech Infrastruktur GmbH nicht hinreichend vorgetragen und nachgewiesen hat, dass sie im Jahr 2022 nach Beendigung des Vertrages und auch aktuell mit Zahlungen an Sie in Liquiditätsprobleme und die Gefahr der Insolvenz geraten würde und daher der qualifizierte Nachrang zur Anwendung käme.


Der von der Rechtsanwaltskanzlei KSR, Nürnberg, vertretene Anleger hat mehrere nachrangige Teilschuldverschreibungen bei der Cleantech Infrastruktur GmbH abgeschlossen. Nach Kündigung der Verträge blieben die Rückzahlung der Anlagebeträge ebenso wie zuvor Zinszahlungen aus. Nachdem die Cleantech Infrastruktur GmbH fortgesetzt eine Zahlung verweigerte und dies mit dem vereinbarten qualifizierten Nachrang und einer drohenden Insolvenz bei Rückzahlung der Geldanlagen begründete, musste Klage erhoben werden, um die Ansprüche des Anlegers durchzusetzen.


Gründe, die den Nachrangfall auslösen, wurden nicht verständlich dargelegt, sodass eine „eindeutige und klare Ermittlung des Leistungsversprechens“ bereits nicht möglich i


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