Das Branchenbuch mit dem Plus an Informationen

21.05.2026, 11:44:01

ThomasLloyd: Cleantech Infrastruktur GmbH - Wegweisendes Urteil OLG Frankfurt am Main - Erfolge für Kapitalanleger

Mit Urteil vom 18.05.2026 (Az.: 17 U 146/24 ) hat das OLG Frankfurt am Main die Cleantech Infrastruktur GmbH zur Zahlung von EUR 600.000,00 nebst Zinsen an einen Anleger verurteilt.

Der von der Rechtsanwaltskanzlei KSR, Nürnberg, vertretene Anleger hat mehrere nachrangige Teilschuldverschreibungen bei der Cleantech Infrastruktur GmbH abgeschlossen. Nach Kündigung der Verträge blieben die Rückzahlung der Anlagebeträge ebenso wie zuvor Zinszahlungen aus. Nachdem die Cleantech Infrastruktur GmbH fortgesetzt eine Zahlung verweigerte und dies mit dem vereinbarten qualifizierten Nachrang und einer drohenden Insolvenz bei Rückzahlung der Geldanlagen begründete, musste Klage zum OLG Frankfurt am Main erhoben werden, um die Ansprüche des Anlegers durchzusetzen.

Diesen Einwendungen, welche die Gesellschaft auch im gerichtlichen Rechtsstreit vorgetragen hat, hat das OLG Frankfurt am Main keine Folge geleistet. Vielmehr ist es der Argumentation von Rechtsanwalt Siegfried Reulein gefolgt.

Das OLG Frankfurt am Main gelangt nun in Bezug auf nachrangige Teilschuldverschreibungen der Cleantech Infrastruktur GmbH zu dem Ergebnis, dass die Ansprüche des Anlegers fällig sind und die Gesellschaft sich gerade nicht auf die Vereinbarung des qualifizierten Nachrangs berufen kann. Dies aus zweierlei Gründen.

So folgt das Gericht der Argumentation von RA Siegfried Reulein KSR Nürnberg, wonach die Vereinbarung des qualifizierten Rangrücktritts zwischen der Cleantech Infrastruktur GmbH und dem Anleger unwirksam ist. Auch vermochte die Cleantech Infrastruktur GmbH das OLG nicht davon zu überzeugen, dass sie unmittelbar nach der Kündigung der Verträge durch Rückzahlung der Anlagebeträge in Insolvenzgefahr geraten wäre. Die von der Cleantech Infrastruktur GmbH vorgelegten Unterlagen vermochten das OLG nicht zu überzeugen, zumal vor dem Hintergrund einer gewährten Patronatserklärung, welche vorsieht, dass die Cleantech Infrastruktur GmbH uneingeschränkt mit finanziellen Mitteln unterstützt wird, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.

Es handelt sich um eine für Anleger der Cleantech Infrastruktur GmbH wichtige Entscheidung, die inhaltlich auch überzeugt.

Das vorläufige Insolvenzverfahren der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (TL CTIH) besteht fort

Geschäftsführer Michael Sieg hat nun einen Teil seiner Entscheidungsbefugnisse zurückerlangt. Für die Anleger der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH können wir folgende Schlussfolgerungen daraus ableiten: Unterbrochene Gerichtsverfahren gegen die Holding können aufgrund der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen nach §240 Satz 2 ZPO wieder fortgesetzt werden.

ThomasLloyd Gesellschaften, die von der Insolvenz nicht betroffen sind





ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Liechtenstein AG



Cleantech Infrastruktur mbH & Co. KG



Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG



Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG



Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG

Rückblick

Die Fondsgesellschaften der Anleger, ThomasLloyd-Töchter z.B. Cleantech, machten 2020 mit einer Ausnahme ein dickes Minus. Es handelt sich jeweils um GmbH & Co KGs und die Anleger beteiligten sich als Kommanditisten und steuerten Kommanditkapital bei.

Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft (CTI Vario D): die Netto-Rendite betrug Minus 27 Prozent, der Verlust lag bei 12,4 Millionen Euro. Wert der Anteile ist drastisch geschrumpft.

Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft (Fondsname CTI 9 D): zum Jahresende 2020 wurde ein Minus von 80,5 Millionen Euro ausgewiesen. Auf Basis der GuV kommt ThomasLloyd in einem Schreiben an Anleger auf Minus 35 Prozent Netto-Rendite auf das durchschnittlich eingezahlte Kapital.

Das Kommanditkapital betrug bei der Fünften Cleantech 439,0 Millionen Euro. Verluste der Gesellschaft gehen zu Lasten des Kommanditkapitals. Anlegern stehen insgesamt nur noch etwa 35 Prozent von dem eingezahlten Geld.

Bei der Zweiten Cleantech drücken Verlustanteile die nach Entnahmen verbleibenden 67,6 Millionen Euro eingezahltes Kommanditkapital sogar auf nur noch 22,5 Millionen Euro.

Die Lage der Anleger bei der Cleantech Infrastrukturgesellschaft sieht noch schlechter aus: Ihre Gesellschaft wies zwar für 2020 einen Jahresüberschuss aus, Verluste belasten die Anteile der Anleger also in dem Jahr nicht. Aber ihr Kommanditkapital weist ohnehin keinen positiven Wert mehr auf.

Diese Umstände, zusammen mit weiteren Sachverhalten, führen zu erheblichen Zweifeln an der Fortführungsfähigkeit der Geschäftstätigkeit der Gruppe und des Unternehmens.

Verschiedene Gerichte, einschließlich des Bundesgerichtshofs, haben zugunsten der Anleger geurteilt und die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen bekräftigt. Aktuell laufen gegen die Gesellschaft Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat am 20. Februar 2026 vorläufige Insolvenzverfahren für drei Unternehmen eingeleitet:





Cleantech Infrastruktur GmbH (Az.: 18 IN 98/25)



Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (Az.: 18 IN 100/25)



ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Az.: 108 IN 98/25).

Dr. Christoph Morgen von der Kanzlei Brinkmann & Partner wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Im Insolvenzantragsverfahren 18 IN6/26 über das Vermögen der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (AG Osnabrück, HRB 210568), Nordholter Straße 1,49838 Langen, vertreten durch Michael Sieg (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 20.02.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 29.04.2026 aufgehoben. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Die Sicherungsmaßnahmen wurden aufgehoben: Die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft ist nicht mehr vollständig eingeschränkt.





Die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht KSR steht bereits in aktivem Kontakt mit Herrn Insolvenzverwalter Dr. Christoph Morgen.

ThomasLloyd-Gruppe: Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren ist ein wichtiger Schritt, um mögliche Verluste zu minimieren. Da die Insolvenzquote meist nur einen Bruchteil der Verluste deckt, empfehlen wir die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche, die zusätzlich oder alternativ zur Forderungsanmeldung geltend gemacht werden können.

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nehmen wir für unsere Mandanten die ordnungsgemäße Anmeldung zur Insolvenztabelle vor. Sollten Forderungen vom Insolvenzverwalter bestritten werden, setzen wir die Ansprüche in einem Feststellungsverfahren durch. Wir weisen darauf hin, dass nachrangige Kapitalanlagen erst nach der Befriedigung aller anderen Gläubiger ausgezahlt werden. Dies führt oft zum Totalverlust. In vielen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen halten die in den Nachrangdarlehen verwendeten Klauseln jedoch einer AGB-Kontrolle nicht stand und können als unwirksam angefochten werden, womit eine Anmeldung der Forderungen ohne Nachrangigkeit ermöglicht wird.

Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt Lingen, Az.: 44 C 423/25, KSR-Urteile



Mit einem aktuellen KSR - Urteil vom 10.02.2026 (Az.: 44 C 423/25) wurde die Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt.

Das Gericht trägt in seinen Entscheidungsgründen vor, dass die Cleantech Infrastruktur GmbH nicht hinreichend vorgetragen und nachgewiesen hat, dass sie im Jahr 2022 nach Beendigung des Vertrages und auch aktuell mit Zahlungen an Sie in Liquiditätsprobleme und die Gefahr der Insolvenz geraten würde und daher der qualifizierte Nachrang zur Anwendung käme.

Der von der Rechtsanwaltskanzlei KSR, Nürnberg, vertretene Anleger hat mehrere nachrangige Teilschuldverschreibungen bei der Cleantech Infrastruktur GmbH abgeschlossen. Nach Kündigung der Verträge blieben die Rückzahlung der Anlagebeträge ebenso wie zuvor Zinszahlungen aus. Nachdem die Cleantech Infrastruktur GmbH fortgesetzt eine Zahlung verweigerte und dies mit dem vereinbarten qualifizierten Nachrang und einer drohenden Insolvenz bei Rückzahlung der Geldanlagen begründete, musste Klage erhoben werden, um die Ansprüche des Anlegers durchzusetzen.

Gründe, die den Nachrangfall auslösen, wurden nicht verständlich dargelegt, sodass eine "eindeutige und klare Ermittlung des Leistungsversprechens" bereits nicht möglich ist. Auch ein sachkundiger Anleger kann ohne eine sprachlich klare Benennung der Gründe diese "Ermittlung" nicht vornehmen. Vorliegend handelt es sich um komplexe Anleihebedingungen. Solche sind nur zulässig, wenn sie auf einen Anlegerkreis gerichtet sind, der über entsprechende Kenntnisse verfügt, sich beispielsweise auf risikoreiche Titel spezialisiert hat.

Insofern handelt es sich bei nachrangigen Teilschuldverschreibungen um risikobehaftete Geldanlagen.

So folgt das Gericht der Argumentation von RA Siegfried Reulein, wonach die Vereinbarung des qualifizierten Rangrücktritts zwischen der Cleantech Infrastruktur GmbH und dem Anleger unwirksam ist. Auch vermochte die Cleantech Infrastruktur GmbH das Gericht nicht davon zu überzeugen, dass sie unmittelbar nach der Kündigung der Verträge durch Rückzahlung der Anlagebeträge in Insolvenzgefahr geraten wäre. Die von der Cleantech Infrastruktur GmbH vorgelegten Unterlagen vermochten das G


Close