Das Branchenbuch mit dem Plus an Informationen

05.10.2023, 00:00:00

Sicherheit durch Fokus: Das neue Gesetz für risikobasierte Finanztransaktionsuntersuchungen.

In der sich ständig wandelnden Landschaft der Finanzmärkte ist es essenziell, angemessene Kontrollmechanismen zu implementieren, um illegale Aktivitäten wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung effektiv zu bekämpfen. Ein Schlüsselakteur in diesem Kontext ist die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, kurz FIU. Mit dem neuen Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der FIU wird ein wichtiger Schritt in Richtung einer verbesserten, an den individuellen Risikoprofilen orientierten Überwachung getan.

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass eine pauschale Herangehensweise an die Finanzüberwachung nicht mehr ausreicht. Anstatt alle Transaktionen gleich zu behandeln, zielt das Gesetz darauf ab, den Fokus auf tatsächlich riskante Vorgänge zu legen. Dies hat nicht nur Vorteile für die Aufsichtsbehörden, sondern auch für Finanzinstitute, die nun in der Lage sind, ihre Compliance-Maßnahmen zielgerichteter zu gestalten.

In diesem Artikel werden wir uns mit den Kernaspekten des Gesetzes auseinandersetzen, seinen Einfluss auf die Arbeit der FIU und auf die Compliance-Anforderungen für Finanzinstitute beleuchten sowie praktische Tipps für die Umsetzung der neuen Regelungen geben.

✅Anpassung an FATF-Richtlinien und Effizienzsteigerung

Das Gesetz zielt darauf ab, den risikobasierten Ansatz der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der FATF (Financial Action Task Force), insbesondere der Recommendation 1, explizit im Geldwäschegesetz zu verankern. Dies ermöglicht der FIU, ihre Rolle in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch zielgerichteter zu gestalten. Ein Hauptanliegen ist dabei, die eingehenden Meldungen und Hinweise effizienter zu filtern und zu bewerten, damit riskante Transaktionen gezielt einer vertieften Analyse zugeführt werden können.

✅Rechtliche Klarstellung und Bedürfnisorientierung

Durch die klarstellenden Anpassungen in den §§ 28, 30 Absatz 2 und 32 Absatz 2 des Geldwäschegesetzes wird nicht nur die risikobasierte Arbeitsweise der FIU rechtlich abgesichert. Gleichzeitig können so die Bedürfnisse der Adressaten der Analyseberichte - nämlich der Strafverfolgungs- und sonstigen Kooperationsbehörden - besser in den Fokus gerückt werden.

Die rechtliche Klarstellung ermöglicht es, dass die Arbeit der FIU und die Anforderungen der Zusammenarbeitsbehörden effektiver aufeinander abgestimmt werden können.

✅Herausforderung: Massives Meldeaufkommen

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sieht sich mit einem hohen Meldeaufkommen konfrontiert: Rund 6.792 Meldungen pro Woche und etwa 350.000 Meldungen im gesamten Jahr 2023. Diese Masse an Daten stellt eine erhebliche Herausforderung für effektive Analyse- und Bearbeitungsprozesse dar.

✅Gesetzliche Anpassungen: Mehr Effizienz und Rechtsklarheit

Um diese Herausforderung zu bewältigen, werden Änderungen im Geldwäschegesetz vorgenommen. Diese Änderungen sollen Rechtsklarheit schaffen und die risikobasierte Arbeitsweise der Zentralstelle stärken. Die Ziele sind vielfältig: Einerseits soll die Arbeit der Zentralstelle effizienter werden, insbesondere bei der Filterung und Bewertung der eingehenden Meldungen.

Andererseits wird der Kernauftrag der Zentralstelle im Einklang mit der EU-Richtlinie 2015/849 geschärft, um den Fokus auf Geldwäsche, damit verbundene Vortaten und Terrorismusfinanzierung zu legen.

Technologie und Kooperation: Automatisierung und vereinfachte Zusammenarbeit
Darüber hinaus ist geplant, die Zentralstelle durch den Einsatz von automatisierten Verfahren zu unterstützen. Diese technologischen Anpassungen sollen dazu beitragen, dass die Zentralstelle ihrem Kernauftrag auch unter den erhöhten Anforderungen gerecht werden kann.

Zusätzlich sollen die Modalitäten der Kooperation zwischen der Zentralstelle und ihren Partnerbehörden vereinfacht werden, vor allem zur Unterstützung der Meldepflichtigen bei der Erkennung meldepflichtiger Sachverhalte und der Bearbeitung von Fristfällen.

✅Änderung im Geldwäschegesetz

Mit der Ergänzung in § 28 Absatz 1 wird klargestellt, dass die Aufgabenwahrnehmung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen risikobasiert erfolgt. Es handelt sich um eine ergänzende Klarstellung des § 3a Absatz 1 GwG, wonach die Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach den Anforderungen dieses Geldwäschegesetzes grundsätzl



Close