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11.09.2021, 00:00:00

Bank, Kreditinstitut, Spezialbank - Alles das gleiche oder gibt es Unterschiede?

Immer mehr Menschen greifen für die Finanzierung teurer Gegenstände auf einen Kredit zurück. Dabei sind es nicht immer nur Immobilienkredite, sondern auch zweckungebundene Ratenkredite, für die man jedoch eine positive Bonität vorweisen muss. Während früher Kredite vor allem nur von Banken vergeben wurden, gibt es mittlerweile eine Vielzahl an weiteren Kreditinstituten, wie die Bavaria Finanz Service e.K., die zu den Spezialbanken zählt und sich auf die Kreditvergabe ohne Schufa spezialisiert hat. Was ein Kreditinstitut ist, welche Banken keine Kreditinstitute sind und welche Arten von Kreditinstituten es gibt, erfahren Sie hier.


WAS IST EIN KREDITINSTITUT?

Viele Menschen setzen ein Kreditinstitut immer noch mit einer Bank gleich. Dabei ist jede Bank zwar ein Kreditinstitut, aber nicht jedes Kreditinstitut eine Bank. Denn der Gesetzgeber benennt genau die Aufgaben eines Kreditinstitutes. So definiert das Kreditwesengesetz (KWG, § 1, 1) genau, was ein Kreditinstitut ist:

• Zu einem Kreditinstitut gehören alle Unternehmen, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte machen.
• Kreditinstitute sind Firmen, die kaufmännisch und als Geschäftsbetrieb organisiert sein müssen.
• Außerdem müssen diese Unternehmen Bankgeschäfte betreiben.


Zudem benennt das KWG die typischen Aufgaben, die ein Kreditinstitut zu erbringen hat. Diese sind unter anderem:

• Entgegennehmen und Verwahren fremder Gelder in Form von Einlagen (Einlagengeschäft).
• Das Abwickeln und Dokumentieren des Zahlungsverkehrs (Backoffice).
• Die Vergabe von Krediten und Darlehen (Kreditgeschäft)
• Der An- und Verkauf von Finanzinstrumenten (Finanzkommissionsgeschäft)
• Die Abwicklung von Wertpapieren (Depotgeschäft)
• Alle Arten von Emissionsgeschäften

Dazu gilt, dass Unternehmen, die in Deutschland als Kreditinstitut tätig werden wollen, eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigen. Die Lizenz basiert dabei auf den Grundlagen der Vorschriften des KWG, so auch wie bei der Bavaria Finanz. Zum KWG gibt es zahlreiche andere Gesetze und Vorschriften, die das Bank- und Kreditwesen in Deutschland regeln.


WELCHE BANKEN SIND KEINE KREDITINSTITUTE?

Dennoch gibt es in Deutschland einige Banken, die keine Kreditinstitute sind. Auch darüber bestimmt das KWG. Demnach sind nach § 2 KWG diese Banken keine Kreditinstitute:

• Die Deutsche Bundesbank
• Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
• Die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit
• Private und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
• Unternehmen, die Bankgeschäfte nur über Mutterunternehmen, Tochter- oder Schwesterunternehmen betreiben.

Im Gegensatz zu der freiwilligen Spezialbank Bavaria Finanz gehen diese Banken gesamtwirtschaftlichen oder politischen Aufgaben nach. So bestimmte die Bundesbank früher beispielsweise den Leitzinssatz für den deutschen Markt. Die KfW dagegen ist für die Vergabe staatlicher Förderungen und Kredite verantwortlich. Diese sind speziell für Unternehmen oder für energetische Baumaßnahmen und Sanierungen vorgesehen. Eine Ausnahme dagegen sind Mutterunternehmen, die selbst nur Beteiligungen an Banken halten, aber keine eigenen Bankgeschäfte anbieten. Diese benötigen keine eigene Bankenlizenz.


WELCHE ARTEN VON KREDITINSTITUTEN GIBT ES?

Wie überall in der Wirtschaft gibt es auch bei Kreditinstituten verschiedene Ausrichtungen und Spezialisierungen. So entwickelte sich in Deutschland innerhalb der letzten 100 Jahre ein ganzes Bankensystem, das Kreditinstitute nach Herkunft, Gruppenzugehörigkeit oder Funktion unterscheidet:

• Großbanken
• Geschäftsbanken / Universalbanken
• Bausparkassen und Hypothekenbanken
• Privatbanken
• Regionalbanken
• Sparkassen
• Genossenschaftsbanken
• Onlinebanken
• Auslandsbanken
• Banken mit Sonderaufgaben
• Wertpapierhandelsbanken


Einige der Bezeichnungen sind selbsterklärend, andere wiederum haben sich durch Tradition und zahlreiche Entwicklungen innerhalb des eigenen Tätigkeitsumfeldes speziell ausgerichtet. Die bedeutendsten Gruppierungen sind:

• Großbanken mit einer flächendeckenden Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet sowie in anderen Ländern. Durch die Betriebsgröße und einer hohen Filialdichte sind Großbanken mit Großunternehmen gleichzusetzen. Meist sind sie in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft aufgestellt.
• Universalbanken sind



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