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Letzte Aktualisierung am
27.11.2025, 10:59:22
Hermannstraße 54-56
63263Neu-IsenburgHessen
ID des Eintrages
47526494
Über Objektus GmbH
Bei Objektus kümmern wir uns darum, dass Gebäude in Frankfurt und Umgebung sicher, komfortabel und zukunftsfähig bleiben – zum Wohle von allen, die darin leben und arbeiten. Unser Ansatz ist dabei denkbar praktisch: Wir kümmern uns um Rauchwarnmelder, Heizkostenabrechnungen und die dazugehörigen Services, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Deutschland hat weltweit einige der strengsten Brandschutzvorschriften – und das aus gutem Grund. Seit 1990 hat sich die Zahl der Brandopfer fast halbiert. Mit unseren modernen Produkten und Dienstleistungen tragen wir nicht nur zur Sicherheit bei, sondern helfen auch dabei, Energie zu sparen und das Klima zu schützen. Das kommt Bewohnern genauso zugute wie Haus- und Immobilienverwaltungen.
Unsere Leistungen im Überblick
Rauchwarnmelder;
Heizkostenabrechnung
Digitalisierung / Smarte Services
Als Eigentümer, Immobilienverwalter oder Hausverwaltung in Neu-Isenburg, Frankfurt und ganz Hessen profitieren Sie mit Objektus von einem durchdachten Sicherheitskonzept. Unsere maßgeschneiderten Lösungen schützen Sie vor Haftungsrisiken und helfen Ihnen gleichzeitig, langfristig Kosten zu senken und nachhaltiger zu wirtschaften.
Das ist in unserem Service-Komplettpaket enthalten:
Wir liefern zertifizierte Rauchwarnmelder nach DIN 14604 und installieren sie fachgerecht nach DIN 14676. Die regelmäßige Wartung – ebenfalls nach DIN 14676 zertifiziert – übernehmen wir natürlich auch. Sollte einmal etwas sein, sind wir rund um die Uhr für Sie da: mit unserem 24/7-Stör- und Notdienst inklusive Vor-Ort-Service. Gerne übernehmen wir auch die Wartung Ihrer bestehenden Rauchmelder in Frankfurt und ganz Hessen.
Zusätzlich stellen wir Ihnen unser Objektus-Webportal zur Online-Erfassung der Heizkosten zur Verfügung. Über unser UVI-Full-Service-Portal können Sie außerdem die unterjährigen Verbrauchsinformationen direkt an Ihre Bewohner versenden.
Was Sie zur Rauchmelderpflicht in Hessen wissen sollten:
Seit dem 1. Januar 2015 schreibt die hessische Bauordnung Rauchwarnmelder für Schlafräume, Kinderzimmer und Rettungswege vor – das gilt für vermietete wie selbstgenutzte Wohnungen. Seit dem 1. Januar 2020 müssen auch in allen anderen Gebäuden Räume, die zum Schlafen gedacht sind, mit Meldern ausgestattet sein.
Bei Neubauten und Umbauten müssen Rauchmelder spätestens bei Bezugsfertigkeit installiert sein – diese Regelung gibt es bereits seit dem 21. Juni 2005. Für Bestandsbauten galt eine Nachrüstfrist, die am 31. Dezember 2015 endete. Seit Juli 2018 gilt die Rauchmelderpflicht auch für Neu- oder Umbauten aller sonstigen Gebäude, sofern dort Personen schlafen. Auch hier mussten Bestandsgebäude bis zum 31. Dezember 2019 nachgerüstet werden.
Wartung ist Pflicht – wir übernehmen das für Sie
Damit Rauchmelder im Ernstfall funktionieren, müssen sie regelmäßig gewartet werden. Als Eigentümer oder Verwaltung sind Sie dafür verantwortlich – und haften, wenn Sie diese Pflicht vernachlässigen. Objektus nimmt Ihnen diese Aufgabe ab und wartet Ihre Rauchwarnmelder nach DIN 14676, der offiziellen Norm für Einbau, Betrieb und Instandhaltung.
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