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Letzte Aktualisierung am
12.08.2024, 17:48:21
ID des Eintrages
11967024
Über Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Bisher um die Steuererklärung gedrückt?
Als Ihr persönlicher VLH-Berater übernehme ich das im Rahmen einer Mitgliedschaft für Sie. Ich erstelle Ihre Einkommensteuererklärung. Kompetent, persönlich, vollständig. Das bedeutet, ich sichte Ihre Unterlagen, ermittle Ihre persönlichen Steuervorteile und schöpfe sämtliche Zulagen und Förderungen für Sie aus. Und noch vieles mehr:
Ich berate Sie das ganze Jahr über zu sämtlichen Einkommensteuerfragen. Ohne zusätzlich Kosten. Dabei beantworte ich Fragen zu Themen wie Steuerklasse, Abgeltungssteuer, Wohnungsbauprämie, Sparerfreibetrag, Riester-Bonus und Kindergeld.
Für Sie als Arbeitnehmer stelle ich sämtliche Anträge auf Steuerermäßigungen. Dazu gehören zum Beispiel Kindergeld-Anträge, Anträge auf Riester-Bonus oder Freistellungsanträge. Ebenso Anträge auf Lohnsteuerermäßigung – für Arbeitnehmer mit zum Beispiel hohen Werbungskosten bedeutet das mehr Netto vom Brutto schon im laufenden Jahr.
Im Voraus wird berechnet, wie viel Steuerrück- oder Steuernachzahlung Sie erwarten dürfen. Sobald ich Ihre Steuererklärung erstellt habe, erfahren Sie, mit wie viel Steuerrückerstattung Sie rechnen können oder welche Nachzahlung Sie erwarten sollten.
Ich überprüfe Ihren Steuerbescheid. Und lege im Zweifel Einspruch für Sie ein. Also keine unzulässigen Nachzahlungen oder unnötigen Säumniszuschläge für Sie. Und das ebenfalls ohne zusätzlich Kosten. Ich vertrete Sie gegenüber dem Finanzamt. Das heißt für Sie keine Auseinandersetzung mit Finanzbeamten oder Versäumnisse von Fristen.
Im Zweifel wird für Sie Klage vor dem Finanzgericht eingelegt. Als selbstständiger Berater der VLH, dem größten Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands, bin ich Teil eines bundesweiten Netzwerks. Für Sie bedeutet das, Sie erhalten professionellen Rechtsbeistand, wenn es um Ihr Recht geht.
Die Beratung findet im Rahmen einer Mitgliedschaft Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und (Klein-)Vermieter gemäß der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG statt.
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