Das mir erteilte Mandat wurde über einen Zeitraum von rund zwölf Monaten trotz bereits erfolgter Vergütung nicht bearbeitet.
Die Kommunikation war während des gesamten Mandatsverhältnisses äußerst unzureichend: Auf wiederholte Rückfragen erhielt ich lediglich vertröstende oder unklare Auskünfte, ohne dass ein Bearbeitungsfortschritt erkennbar war.
In einer Erbschaftsangelegenheit musste ich aufgrund unzutreffend erfasster Informationen sogar eine Anreise von ca. 500 km in Kauf nehmen, ohne dass dies zu einer Klärung führte.
Trotz mehrerer Kanzleistandorte kam es zu keiner strukturierten oder verlässlichen Betreuung.
Nach einem Jahr vollständiger Untätigkeit wurde das Mandat schließlich niedergelegt.
Die Gesamtleistung war für mich unzureichend und führte zu erheblichen Verzögerungen in meinem Verfahren.